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Aktuelle Information:

Durch die von der Bundesregierung, im Dezember 2022, verabschiedete Entlastung von Gas- und Wärmekunden und die gleichzeitige Einführung der Gas-/ Strompreisbremse (ab März 2023) führt dazu, dass die Energieversorger aktuell noch keine Schlussrechnungen für das Wirtschaftsjahr 2022 erstellen können.

Zusätzlich wurden die Voraussetzungen von Härtefallregelungen für Haushalte, die mit Heizöl, Pellets oder Flüssiggas heizen, geschaffen. Über die Details und Antragsmodalitäten des Hilfsprogramms für diese Haushalte befinden sich der Bund und die Bundesländer derzeit im einem Abstimmungsprozess. Das Land Niedersachsen hat die erforderlichen Anträge bisher noch nicht zur Verfügung gestellt.

Wir bitten um Ihr Verständnis, dass sich die Erstellung der Abrechnungen 2022 deshalb verzögert.

Bitte informieren Sie sich zu Einzelheiten weitergehend unter: www.niedersachsen.dewww.bundesregierung.de

Stand: 22.02.2023

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